Seit dem 01.01.2006 ist das sogenannte EU-Hygienepaket anzuwenden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser europarechtlichen Vorschriften ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen. Hierzu zählen u. a. Fleisch einschließlich Geflügel, Fisch, Milch und Eier. Die EU-Zulassung ist grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Lebensmittel überhaupt in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Dies gilt insbesondere für Großküchen, die die Lebensmittel nicht direkt an den Endverbraucher abgeben. Dies gilt speziell für die Kleinsten in Kindergärten und Kindertagesstätten: Sie essen, was andere Ihnen geben. Daher bedarf es hier einer ganz besonderen Sorgfalt, der wir gerne täglich nachkommen.
Die Zulassung wird erteilt, wenn Unternehmen den einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004 entsprechen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Zuständigkeit für die Zulassung nach dem EU-Hygienerecht nach der Größe der Betriebe festgelegt. Für unsere Betriebsgröße war das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) die zuständige Zulassungsbehörde. Neben der Prüfung aller einzureichenden Unterlagen wird im Rahmen einer Begehung auch der Betrieb an sich, die Baulichkeit selbst, die Umsetzung der Vorschriften in der Praxis und die eindeutige und gewissenhafte Dokumentation überprüft.
Mit dem Zulassungsbescheid haben wir 2015 unsere Zulassungsnummer erhalten:
Sie lautet: NW 60114